Falsch
03.01.2016, 10:14 Uhr
Wenn schon ein Spruch für Juristen, dann muss er auch begrifflich korrekt sein. Gegen Urteile gibt es keinen Widerspruch (Rechtsbehelf gegen Verwaltungsentscheidungen), nur Berufung bzw. Revision.
zu 12 Monaten Glück und Erfolg verurteilt! Ein Widerspruch gegen dieses Urteil ist ausnahmsweise aus praktischen Gründen nicht möglich!
Wenn schon ein Spruch für Juristen, dann muss er auch begrifflich korrekt sein. Gegen Urteile gibt es keinen Widerspruch (Rechtsbehelf gegen Verwaltungsentscheidungen), nur Berufung bzw. Revision.
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